Spekulationstips vom Senatsdirektor

■ Machen Sie mehr aus Ihrem Geld mit Manfred Osthaus / 11.000 für den guten Ruf

Können Sie Geld gebrauchen? Nein? Hören Sie jetzt auf zu lesen! Wenn ja: Heute verraten wir Ihnen ein garantiert senats-erprobtes Rezept, die private Kasse aufzubessern. Was Sie brauchen, ist nur: ein bißchen Eigenkapital und erstklassige Beziehungen.

Nehmen wir also einmal an, Sie wären Senatsdirektor. Die linke Hand eines Bremer Ministers, alias Senator. Gehen wir davon aus, Sie hätten ein recht ordentliches Gehalt von rund 10.000 Mark und sowieso schon zwei Häuser. Unterstellen wir weiter, Sie suchten eine zusätzliche bewohnbare Anlagemöglichkeit. Sie kaufen also ein Haus in bester Lage. Allerdings ein Haus mit Haken, weil: es wohnt schon einer drin. Lästiges Inventar sozusagen. Den müssen Sie jetzt rausschmeißen. Schließlich kann Ihnen und Ihrer Frau Wohnungsnot hin, Aussiedlerstrom her - niemand zumuten, sich in ihrem eigenen Bremer Bürgerhaus mit nur zwei Etagen plus Souterrain zu bequemen.

Sie machen deshalb Eigenbedarf geltend. So nennt das Gesetzbuch eine CDU-Erfindung zur Entfernung lästiger Dauergäste in Ihrem Privateigentum. Was Sie als Sozialdemokraten in diesem Fall nicht stören muß, solange Sie Ihren Mieter nur möglichst freundlich rausschmeißen und vielleicht sogar ihre sozialdemokratischen Beziehungen zur kommunalen Wohnungsbaugesellschaft „Gewoba“ spielen lassen, um ihm - an allen sonst üblichen Normal-Sterblichen -Wartelisten vorbei - eine Ersatzwohnung zu besorgen. Der Mann packt also im festen Glauben, Ihnen zu weichen, seine Umzugskisten und zieht aus. Und Sie? Sie auch! Vier Tage nachdem der Mieter raus ist, unterschreiben Sie den Verkaufsvertrag und kassieren für ein - jetzt mieterfreies Haus einen kleinen Preisaufschlag von, na sagen wir 80.000. Und wenn die Sache hinterher rauskommt, haben Sie einen Fehler gemacht.

Insgesamt 11.000 Mark hat es sich Bausenatsdirektor Manfred Osthaus, der das kleine Geschäft für uns ausprobiert hat, inzwischen kosten lassen, nicht vor Gericht wegen Verdachts des Wohnungsspekulantentums aussagen und sich wg. „Vorspiegelung der falschen Tatsache eines angeblich bevorstehnden Eigenbedarfs“ verantworten zu müssen. Nicht auszudenken: Der Ruf wäre hin, die Spekulationssteuer fällig, die Entmietung hinfällig und der Kaufvertrag mit dem Nachbesitzer am Ende auch noch nichtig. Da empfiehlt sich denn doch eine gütlich außergerichtliche Einigung, auch wenn die ein paar Tausender mehr kostet als ursprünglich einkalkuliert.

Aber Sie müssen zugeben. Der Tip ist gut. Nur so treuherzig -dilettantisch ausführen wie der Senatsdirektor darf man ihn halt nicht.

Rosi Roland