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„Pensions-Window-Dressing“

DG Bank im Clinch mit Franzosen / Konsequenzen für Banken-Handel? / Telefon-Millionengeschäfte üblich  ■  Mit dem BANKERVERTRAUEN auf Kriegsfuß

Frankfurt (dpa/taz) - Zu einem handfesten Bankenkrach ist es zwischen der Deutschen Genossenschaftsbank (DG Bank) und französischen Kreditinstituten gekommen (siehe taz von gestern).

Es geht darum, ob sich die DG Bank telefonisch dazu verpflichtet hat, vorübergehend an die Franzosen verkaufte Wertpapiere zum Verkaufspreis von sechs Milliarden Mark zurückzukaufen, obwohl die Kurse inzwischen dramatisch gefallen sind.

Millionengeschäfte mit Wertpapieren und Devisen am Telefon sorgen immer wieder für Schlagzeilen: Herstatt-Pleite, VW -Devisenskandal und nun die DG-Bank-Affäre. Doch während es bislang immer eher um Kompetenzstreitigkeiten im und zum Schaden vom eigenen Hause ging, ist nun zum ersten Mal das passiert, was der Laie sowieso stets befürchtet, wenn er von Telefongeschäften in dieser Größenordnung hört: Streitigkeiten zwischen Banken über getroffene Vereinbarungen. Insofern könnten einige Beteiligte künftig größere Vorsicht walten lassen und zu Lasten eines flüssigen Handels stärkeren Wert auf den Schriftverkehr legen.

Im Streit zwischen den französischen Banken und der DG Bank geht es um sogenannte Wertpapierpensionsgeschäfte. Eine Bank verkauft („parkt“) Wertpapiere an ein anderes Institut und vereinbart gleichzeitig den Rückkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt und Preis. Alles geschieht am Telefon, wird aber im Regelfall schriftlich bestätigt.

Wertpapierpensionsgeschäfte sind in den letzten Jahren seltener geworden. Zum 31.Dezember etwa werden große Wertpapier-Positionen ausgelagert, damit sie nicht in der Bilanz erscheinen müssen. „Window-Dressing“ heißt das im Bankenjargon. Ein anderer Grund ist die Transformation von steuerpflichtigen Zinsgewinnen in niedrigere Einstandskurse von Wertpapieren, was Steuern spart.

Unverständnis herrscht bei Rentenhändlern, daß die angeblichen Nebenabreden des mittlerweile entlassenen Chefhändlers der DG Bank nicht der hausinternen Kontrolle aufgefallen sind. Wenn die Rückbuchung von Wertpapieren zu anderen Kursen als den aktuellen Marktverhältnissen vorgenommen wird, wie das im vorliegenden Fall aufgrund spezieller Vereinbarungen gewesen sein soll, „muß das jedem ins Auge springen“.

Eines scheint festzustehen: Der Schaden ist hoch. „Bei 100 Millionen hätte die DG Bank bezahlt, nur um ihren Namen aus den internationalen Schlagzeilen zu halten“, wird bei der Konkurrenz spekuliert.

Eine der französischen Banken (Sogenal) hat inzwischen auch eine schriftliche Zusicherung der DGBank für den Rückkauf vorgelegt, die jedoch nach Ansicht der Frankfurter zu pauschal verfaßt ist, als daß daraus Ansprüche abgeleitet werden könnten. Inzwischen schält sich heraus, daß es bei dem Streit um zwei verschiedene Geschäfte geht. Beim einen handelte es sich um einen „Terminvertrag“: Die französischen Banken hatten sich vor einiger Zeit dazu verpflichtet, per Termin März 1990 Wertpapiere zum vorher vereinbarten Kurs zu kaufen.

Da die DG Bank jetzt jedoch nicht mehr sofort zurückkaufen will, wollen die Franzosen auch ihre Zusicherung nicht mehr einlösen. Hier müßte also die DG Bank selbst klagen. Im zweiten Geschäft sind die Papiere bereits nach Frankreich gegangen. Dabei steht dann eine Klage der Franzosen gegen die DG Bank auf Rückkauf der Papiere ins Haus, die nun niemand mehr haben will.

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