piwik no script img

Eichler belastet Mitangeklagten

■ Startbahn-Prozeß: Der des zweifachen Polizistenmordes angeklagte Eichler will die angebliche Tatwaffe von Hoffmann erhalten haben / Eichler: „Wurde von der Polizei mißhandelt und erpreßt“

Frankfurt (taz) - Im Startbahn-Prozeß vor der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Frankfurt hat der Hauptangeklagte Andreas Eichler gestern den Mitangeklagten Frank Hoffmann belastet. Hoffmann und Eichler wirft die Bundesanwaltschaft (BAW) „gemeinschaftlichen“ zweifachen Polizistenmord und die Verletzung mehrerer Beamter an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens im November 1987 vor.

„Ich habe nicht geschossen und stehe hier unter Mordverdacht, deshalb muß ich mich zu dem Mordvorwurf verhalten, auch wenn ich mich damit dem Verrätervorwurf aussetze“, sagte Eichler zu Beginn seiner Erklärung. Er äußerte sich nur zu dem, was er über die angebliche Tatwaffe „weiß“, nicht zu anderen Vorwürfen und nicht zum Anschlag. Der Grund für seine Einlassung: „Zum einen die Angst vor dem Mordvorwurf, zum anderen die Wut über eine Person und zum anderen die Art, wie draußen mit Gefangenen umgegangen wird.“

Auf dem Rückweg von der Startbahn am Abend des 2.11.87 habe er auf Bitte von Frank Hoffmann einen Gegenstand von ihm in seinen Rucksack genommen, erklärte Eichler. Auch zuvor an diesen ausgeliehene Handschuhe, an denen später Schmauchspuren festgestellt worden sein sollen, hätte er dabei zurückerhalten. Als Hoffmann ihm den Gegenstand übergab, hätte er „so was ähnliches verstanden, als ob es sich um eine Schreckschußpistole handelt“. Erst als Polizeibeamte bei einer Durchsuchung bei der Verlobten von Eichler den Rucksack und darin die Waffe, mit der auf die Beamten geschossen worden sein soll, entdeckten, sei ihm klar geworden, was er für Hoffmann aufheben sollte. Die Polizeiwaffe habe er im November 1986 schon einmal eine Woche für Hoffmann aufbewahrt, ohne aber Näheres über sie zu wissen. Bis Oktober 1987 habe er sich über die Waffe keine Gedanken gemacht. Erst in jenem Oktober 1987 sei er wieder mit der Waffe konfrontiert worden. Hoffmann habe ihn zu einem Zielscheibenschießen eingeladen. Unweit der Startbahn habe Hoffmann die Waffe aus einem Versteck geholt. Beide hätten mehrfach auf eine Zielscheibe gefeuert. Danach habe Hoffmann die Waffe wieder an sich genommen.

Nach seiner Festnahme am Morgen des 3. November 1987 sei er von der Polizei hart angegangen worden: „Im Gefängnis wurde ich geschlagen, bis auf die Unterhose entkleidet und mußte mit auf den Rücken gefesselten Händen auf dem Boden liegen.“ Mit monatelanger strenger Isolation und Sonderhaft sei sein Widerstand gebrochen worden. Mit massiven Drohungen gegen seine hochschwangere Verlobte sei er in Verhören auch zu falschen Aussagen erpreßt worden.

M.B.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen