: Nach Verkauf fünf Jahre Schutz
Bonn (afp) - Mindestens fünf Jahre lang ist ein Mieter, dessen Wohnung verkauft wurde, künftig vor einer Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers geschützt. Mit der Verlängerung der Kündigungssperrfrist von drei auf fünf Jahre werde den Mietern wesentlich mehr Zeit für die Wohnungssuche gegeben, erklärte Bundesbauministerin Hasselfeldt. Sie werde dafür sorgen, daß das spekulative Interesse an Umwandlung und Veräußerung vermieteter Wohnungen nachlasse. Zu der Fünfjahresfrist komme die gesetzliche Kündigungsfrist hinzu, die bis zu einem Jahr betragen könne.
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