BAW fordert hohe Strafen im Startbahn-Prozeß

Im abgetrennten Startbahn-Verfahren formulieren Staatsanwälte ihre Anklage beim Plädoyer neu / Drei Angeklagte sollen nach §129a verurteilt werden / Für Andreas Semisch verlangen sie 71/2 Jahre / Frankfurter taz-Redakteur soll womöglich als Zeuge vernommen werden  ■  Aus Frankfurt Michael Blum

Im abgetrennten Startbahn-Vefahren vor der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Frankfurt hat die Bundesanwaltschaft (BAW) gegen drei Angeklagte Haftstrafen von dreieinhalb und siebeneinhalb Jahren gefordert. Die BAW ließ dabei die Beweisaufnahme außen vor und modifizierte in ihren Plädoyers die Anklageschrift. Die Vorwürfe stützen sich maßgeblich auf Aussagen von Startbahngegnern, die diese später als falsch und erpreßt widerriefen.

Die höchste Strafe soll Andreas Semisch wegen „Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung“ bekommen. Ihm warfen die drei Bundesanwälte in ihrem vierstündigen Plädoyer am Donnerstag nachmittag vor, Bekennerschreiben der Revolutionären Zellen zu Anschlägen auf Energieversorgungseinrichtungen verfaßt zu haben. Obwohl er selbst nicht an der Tat beteiligt gewesen sei, habe er die Anschläge mitgeplant. Ihm sei deshalb die „Störung öffentlicher Betriebe“ in vier Fällen, Brandstiftung und Sprengstoffvergehen anzulasten. Zudem habe er die 1986 in Hanau geraubte Polizeipistole, mit der dann am 2.November 1987 an der StartbahnWest zwei Polizisten erschossen worden seien, ein halbes Jahr in seinem Besitz gehabt. Er habe sich so eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht. Die Ankläger forderten den Senat auf, Semisch wieder in Haft zu nehmen.

Für Semischs Anwalt, Wolfgang Kronauer, ist das Plädoyer „nichts anderes als eine Neufassung der Anklageschrift, in dem die Beweisaufnahme nicht berücksichtigt wurde“. So habe ein linguistisches Gutachten der Anklage, daß Semisch als Autor des Bekennerschreibens ausweisen sollte, im Prozeß nicht standgehalten.

Der Vorwurf der Rädelsführerschaft beruht auf einer Aussage des Hauptangeklagten Andreas Eichler, daß „Semisch immer alles politisch begründet hat“. Eichler erklärte die ihm zugeschriebene Äußerung in einer Prozeßerklärung als falsch.

Für Eichlers Verlobte InaT. fordert die BAW ebenfalls eine Verurteilung nach Paragraph129a Strafgesetzbuch. Zwar habe sie sich bereits 1986 an zwei Anschlägen auf Strommasten beteiligt, was lediglich eine Verurteilung nach Paragraph129 („Kriminelle Vereinigung“) zulasse, da der 129a erst 1987 in Kraft getreten ist.

Sie habe aber weiter der Gruppe angehört und hauptsächlich Depots angelegt. Auch habe sie die Waffe - im Gegensatz zu einer Erklärung Eichlers - im April 1987 zur Aufbewahrung erhalten. Für InaT., die ihre Beteiligung an den Mastanschlägen eingeräumt hatte, forderten die Ankläger drei Jahre und sechs Monate Haft. Ebenfalls „klimatische Stimmungsmache“, so Rechtsanwältin Waltraut Verleih, betrieben die Bundesankläger im Fall des ReinerH. Ihm legte die BAW drei Anschläge auf Strommasten zur Last. Zudem soll er die Anleitung zum Abbau„von Strommasten der Atommafia“ mitverfaßt haben. Da er 1986 in der Gruppe aktiv war, sei er wegen der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ zu dreieinhalb Jahren zu verurteilen.

Die Bundesanwälte stellten während ihres Plädoyers eine Reihe von Hilfsbeweisanträgen. Unter anderem wollen die Ankläger einen Redakteur der Frankfurter taz als Zeugen laden, falls die Staatsschutzkammer eine Verurteilung nach Paragraph129a ablehnt.