Ordnungswidrige Geburt

Hannover (taz) - Eine minderjährige Kurdin ist vom Landkreis Celle mit einem Bußgeldbescheid bedacht worden, weil sie sich über die Grenze des Landkreises Celle hatte fahren lassen, um im nähergelegenen Soltau zu entbinden - das sei unerlaubtes Verlassen „des für Ihren Aufenthalt beschränkten Landkreises Celle“ und damit ordnungswidrig. Bevor der Landkreis gestern nach Intervention eines Rechtsanwaltes auf das Bußgeld verzichtete, hatte er der Kurdin bei einem weiteren Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung sogar ein Strafverfahren angedroht.