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Fall Samara vor Gericht

■ Rechtsstreit um Ausfuhr von Chemieanlagen für den Irak

Kassel (ap) - Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat gestern die mündliche Verhandlung über die umstrittene Ausfuhr von chemischen Anlagen nach Irak begonnen, die als Fall Samara bereits weltweites Aufsehen erregt hat. Streitpunkt in dem von der Pilot Plant GmbH angestrengten Verfahren ist der Export von Maschinen und Apparaten im Wert von sechs Millionen Mark. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß mit den Geräten möglicherweise Giftgas hergestellt werden könnte. Das zuständige Hauptzollamt verweigerte daher die Abfertigung der Waren. Als letzte Instanz in dem jahrelangen Rechtsstreit muß nun der für Wirtschaftsrecht zuständige Achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs entscheiden. Zuvor hatten das Hessische Finanzgericht und das Verwaltungsgericht in Darmstadt der Klage der im hessischen Dreieich angesiedelten Herstellerfirma stattgegeben, da nicht ausreichend erwiesen sei, ob sich die Anlage zur Herstellung von Giftgas eigne. Zudem sei die auf den Fall angewandte Außenwirtschaftsverordnung (AWV) weder ordnungsgemäß zustande gekommen noch beruhe sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Die dagegen eingelegte Berufung der Bundesregierung weist die Vorwürfe gegen die AWV zurück. Anlagen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln seien leicht für Kampfstoffe umzuwandeln. Die Firma Pilot Plant GmbH ist inzwischen in Liquidation. Sie hatte im September 1983 einen Vertrag mit dem irakischen Staat geschlossen. Bestimmungsort der Lieferungen war eine Versuchsanlage in Samara.

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