Andreas Eichler entlastet Hoffmann

Frankfurt (taz) - Im Hauptverfahren des Startbahn-Prozesses vor dem OLG Frankfurt hat Andreas Eichler gestern den Mitangeklagten Frank Hoffmann entlastet.

Die Bundesanwaltschaft wirft Eichler und Hoffmann die „gemeinschaftliche“ Ermordung zweier Polizisten an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens am 2.November 1987 vor. Die Anklage gegen Hoffmann stützt sich vor allem auf Aussagen Eichlers. In einer weiteren Einlassung entlastete jetzt Eichler seinen Mitangeklagten: „Es stimmt nicht, daß ich Frank Hoffmann als Schütze erkannt habe.“ Eine genau gegenteilige Aussage von ihm, die in einer Niederschrift über seine Vernehmung durch die Bundesanwaltschaft und Polizei am 26.1.1988 protokolliert sei, „ist falsch“. Er habe wegen seiner schlechten Verfassung nach stundenlangen Verhören und monatelanger Isolationshaft die Unwahrheit gesagt. Andere Protokollstellen, nach denen Hoffmann ihm eingestanden haben soll, geschossen zu haben, bezeichnete er als unzutreffend: „Ich habe keinerlei solcher Äußerungen gemacht.“

Bereits im Mai 1988 hatte Andreas Eichler die Aussagen als insgesamt falsch und erpreßt widerrufen. Im abgetrennten 129a-Verfahren gegen drei angeklagte Startbahngegner wird für Donnerstag mit dem Urteil der Staatsschutzkammer gerechnet.

M.B.