piwik no script img

Nur Geldstrafe für Neuwieder Frauenarzt

Koblenz (taz) - Überraschend schnell endete der Prozeß wegen Rezeptbetrugs gegen den Neuwieder Frauenarzt Atis Ergüven. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn am Dienstag zu 360 Tagessätzen a 100 DM. Ergüvens Frau Marie-Louise, ebenfalls Frauenärztin, wurde mit einer „Geldstrafe auf Bewährung“ in Höhe von 150 Tagessätzen a 100 DM verwarnt, da sie die falschen Abrechnungen nicht verhindert hatte. Das Landgericht verneinte ein zielgerichtetes betrügerisches Verhalten. Mildernd wirkte sich auf das Urteil aus, daß Ergüven im Gesamtsaldo zu wenig bei den Kassen abgerechnet hatte. Fraglich ist nach wie vor die 218-Anklage gegen Ergüven. Der Koblenzer Leitende Oberstaatsanwalt Weise zur taz: „Wir können immer noch nicht beurteilen, in welcher Form wir die Anklage aufrechterhalten - wenn es überhaupt dazu kommt.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen