: U-Boot-Affäre: Neue Vorwürfe
■ Lieferten die deutschen Firmen an Südafrika auch Nato-Richtlinien und Geheimvorschriften?
Bonn (dpa) - In der U-Boot-Affäre mit Südafrika liegen neue Vorwürfe gegen die beiden Lieferfirmen Howaldtswerke/Deutsche Werft AG (HDW) und das Ingenieurskontor Lübeck (IKL) vor. Wie am Dienstag bekannt wurde, sind der südafrikanischen Vertragsfirma LSM von den deutschen Lieferanten auch zwei Nato-Richtlinien sowie zum Teil streng vertrauliche Bauvorschriften der Bundesmarine zum U-Boot-Bau übergeben worden. Die Übergabe erfolgte Anfang Juni 1986 durch einen IKL-Geschäftsführer. Nach jüngsten Versicherungen der Manager beider Lieferfirmen war das Südafrika-Geschäft im Sommer 1985 dagegen endgültig gestoppt worden.
Wie weiter bekannt wurde, sah der Vertrag zwischen Südafrika sowie HDW und IKL von vorneherein eine Verletzung des deutsch-indischen Geheimschutzabkommens über den U-Boot -Bau vor. Nach diesen Informationen verpflichtete sich IKL, LSM technische Unterlagen für den Bau von U-Booten des für Indien von HDW gebauten Typs sowie deren Testergebnisse innerhalb von drei Monaten nach Indienststellung zu liefern.
Die Seeabnahme-Tests des Indien-U-Boots, so ergibt sich aus sichergestellten Unterlagen, wurde von einem IKL-Mitarbeiter einem südafrikanischen Botschaftskurier im Mai 1986 übergeben. Die Auslieferung der endgültigen Testprotokolle war für den Dezember 1986 geplant.
Für den Verkauf der endgültigen logistischen Dokumentation des Indien-U-Boots an Südafrika war ein Betrag von zehn Millionen Mark vorgesehen, geht aus Unterlagen weiter hervor.
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