: „Heilpraktiker“ kochte Rentner ab
Wegen Wuchers, Betruges und eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz muß sich ein 42jähriger Kellner vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte soll von 1983 bis 1988 Rentnern diätetische Produkte zu weit überhöhten Preisen verkauft haben. Ferner wird ihm angelastet, bei Hausbesuchen unbefugt Diagnosen gestellt zu haben. Dabei soll er sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes oder auch als Heilpraktiker vorgestellt haben. Seine „Diagnose“ soll er durch Blicke in die Augen gestellt haben. Sei das Ergebnis dieser „Untersuchung“ ein zu befürchtender Hirnschlag, soll er in einem Fall den baldigen Tod vorausgesagt haben, falls das Opfer sein Präparat nicht erwerbe. Einer 66jährigen Rentnerin soll er eine Jahreskur zum Wucherpreis von 9.600 Mark verkauft haben.
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