: Müllalarm für Bayerns Parteien
Aktion für Volksbegehren / CSU und SPD wollen Volksentscheid unterlaufen / SPD gespalten ■ Von Bernd Siegler
Nürnberg (taz) - Vom 15. bis 28. Juni werden im Freistaat Unterschriften für ein Volksbegehren über ein neues Abfallwirtschaftsgesetz gesammelt. Die Bürgeraktion „Das bessere Müllkonzept“ will die Müllentsorgung wieder den Gemeinden übertragen und den Müllverbrennungsanlagen den Geldhahn zudrehen. Rund 850.000 Unterschriften würden den Weg freimachen für ein Volksbegehren. Nun wollen die Landtagsfraktionen von CSU und SPD einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen, um das Volksbegehren zu stoppen.
Am 27. März hatte der bayerische Verfassungsgerichtshof ein Volksbegehren für zulässig erklärt, weil der Freistaat seinen rechtlichen Spielraum für Abfallvermeidungsgebote noch nicht ausgeschöpft habe: ein Sieg für die „Bürgeraktion“ fast 80 bayerischer Müllinitiativen. Sie wollen erreichen, daß in Zukunft staatliche Gelder ausschließlich für Anlagen verwendet werden, die die Vermeidung, Verringerung oder Wiederverwertung von Abfällen zum Ziel haben. Müllverbrennungsanlagen würden damit leer ausgehen. Zudem will die Bürgeraktion den Landkreisen und Müllzweckverbänden die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung entziehen.
Die bayerische Staatspartei CSU zeigt seit der VGH -Entscheidung - und den Kommunalwahlen - erstaunliche Kompromißbereitschaft. Die CSU-Landtagsfraktion hat sich inzwischen mit der SPD geeinigt, den SPD-Gesetzentwurf zur Grundlage für eine gemeinsame Landtagsinitiative zu machen. Der SPD-Entwurf verpflichtet die Kommunen zur getrennten Sammlung verschiedener Abfallarten. Wiederverwertung hat Vorrang vor der Beseitigung, nur ausnahmsweise soll eine Verbrennung noch in Frage kommen. Während die SPD -Landtagsfraktion die parlamentarische Initiative bevorzugt, stützt die Landespartei das Volksbegehren.
Der „Bürgeraktion“ geht der SPD-Entwurf nicht weit genug. Insbesondere in der Zuständigkeit und im strikten Nein zu Müllverbrennungsanlagen liegen die „Hauptknackpunkte“. Ob die Bürgeraktion auf ihren zentralen Forderungen besteht, entscheidet am 28.April die Delegiertenversammlung.
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