: Wenns um's liebe Geld geht...
■ Mit der Währungsunion sollen Maßnahmen gegen Spekulanten ergriffen werden / Limit bei den Mindestrenten: 495 Mark / Geplant ist Vorbehaltungsklausel für ehemalige SED-Funktionäre / Krause: Vertragsvariante werde jetzt von den Gewerkschaften mitgetragen
Berlin (dpa) - Zur Verhinderung von Spekulationsgewinnen bei der Umstellung auf D-Mark zum 1. Juli in der DDR wird es offenbar doch konkrete Maßnahmen der Regierung in Berlin geben. Staatssekretär Günther Krause, DDR-Verhandlungsleiter bei den Staatsvertragsgesprächen mit Bonn, sagte am Mittwoch in Ost-Berlin, es sei Verschwiegenheit in einzelnen Details vereinbart worden, „weil mit jeder Information, welche Vorbehalte beispielsweise im Bereich der Spekulation gedacht sind, das Hintergehen dieser Verordnung erleichtert wird“. Im Staatsvertragsentwurf heißt es dazu lediglich, es müsse versichert werden, daß ein Guthaben nicht durch illegale Transaktionen entstanden ist.
Auch im Zusammenhang mit dem Vermögen ehemaliger SED -Funktionäre wird es eine Vorbehaltsklausel geben. Dies sei aber nicht Bestandteil des Staatsvertrages, sondern Sache der Regierung der DDR, betonte Krause.
Die niedrigste Einkommensgrenze bei Renten bezifferte der Staatssekretär mit 495 D-Mark. Die durchschnittliche Rente lag bisher bei 330 Mark. Da nach den Regelungen des Staatsvertrages die Höchstrente 70 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes ausmachen soll, wird nach Angaben des Staatssekretärs für die nächsten fünf Jahre eine doppelte Rentenberechnungsformel angewandt. Diejenigen Rentner, die bei einem Einkommen von 330 Mark bleiben würden, erhielten entsprechend einer staatlichen Regelung automatisch den errechneten Mindessatz von 495 Mark.
Die mit der Bundesregierung ausgehandelte Vereinbarung wird nach den Worten von Krause jetzt auch von den Gewerkschaften mitgetragen.
Für den Staatsvertrag, der auch Verfassungsänderungen erforderlich mache, sei in der Volkskammer eine Zwei-Drittel -Mehrheit notwendig. Wann sich die Volkskammer mit dem Vertragsentwurf befassen wird, konnte der Regierungsvertreter nicht sagen. Zu den noch regelungsbedürftigen Fragen, die in eine Zusatzvereinbarung Eingang finden sollen, zählte Krause die Bereiche Landwirtschaft, Eigentum, Investitionshilfe für den Mittelstand, die Umweltpolitik und eine allgemeine Angleichung an das Recht der Bundesrepublik.
Zur Diskussion um den 2. Dezember als Termin für gesamtdeutsche Wahlen meinte der Staatssekretär, es gehe jetzt vordringlich um ein „Schrittmaßkonzept“. Zunächst werde eine „ordentliche Währung“ eingeführt, dann gehe es darum, aufzuräumen und Ordnung im Lande zu schaffen. Die Regierung bleibe bei dem Prinzip einer „deutschen Einheit so schnell wie möglich, aber auch so gut wie nötig“.
Er wolle keine Entwicklungsetappen prognostizieren, unterstrich Krause, da die Erfahrungen der Vergangenheit zeigten, daß es hier immer wieder Verschiebungen gebe.
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