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...nicht zutreffend

Die Darstellung der Zeitung wurde vom Bundesfinanzministerium als „völlig unzutreffend“ bezeichnet. Eine Kreditaufnahme des DDR-Treuhandvermögens in Höhe von 50 Milliarden DM über die nächsten zwei Jahre werde es nicht geben. „In Artikel 27 des Staatsvertrages haben die Vertragsparteien feste Obergrenzen für die Kreditermächtigungen beim Treuhandvermögen vereinbart. Für 1990 wurden sieben Milliarden DM und für 1991 zehn Milliarden DM festgelegt“, hieß es in Bonn. Überschreitungen seien nur mit Zustimmung des Bundesfinanzministers zulässig.

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