Nato-Flugplatz-Erweiterung verzögert werden

■ Bundesgerichtshof gibt Antimilitaristen recht

Erfolgreich haben ostfriesische MilitärgegnerInnen vor dem Bundesgerichtshof ihre Taktik gegen den Ausbau des Nato -Flugplatzes Wittmundhafen verteidigt. Die höchsten Karlsruher Richter wiesen eine Beschwerde der Landesregierung Weser-Ems gegen den Landkauf der Initiative „Osterfeld“ ab. 80 AntimilitaristInnen hatten im November 1988 ein 1,8 Hektar großes Feld gekauft, das im Bereich der geplanten Erweiterung des Militärflugplatzes liegt. Die niedersächsische Landesregierung wollte den Landkauf zunächst nicht genehmigen, wurde dann aber von den Gerichten dazu verdonnert. Mit der Entscheidung des BGH bleibt ihr nur noch ein Gang zum Verfassungsgericht. Die neue rot-grüne Koalition hat dies aller

dings schon ausgeschlossen.

Die Hardthöhe muß sich nun mit inzwischen 300 MitbesitzerInnen des Grundstücks anlegen, wenn sie tatsächlich an der Flughafenerweiterung festhalten will. Jede einzelne von ihnen müßte in einem gesonderten Verfahren enteignet werden. Um das Verfahren noch zu komplizieren, sucht die Initiative Osterfeld noch nach weiteren InteressentInnen an einem Stückchen Feld.

Während die Städte Aurich und Wittmund nicht von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Nato-Planung Gebrauch gemacht haben, hat die Initiative mit ihrem „Osterfeld“ nun einen Trumpf gegen den geplanten Bau von ABC-Bunkern für die US -Flugzeuge der „Schnellen Eingreiftruppe“ in der Hand.

Ase