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DDR plant Asylrecht mit Gesetzesvorbehalt

Die DDR will in ihrer Übergangsverfassung das Asylrecht offenbar mit einem Gesetzesvorbehalt versehen. Dies geht aus den in der Gewerkschaftszeitung 'Tribüne‘ veröffentlichten Auszügen aus dem Entwurf des DDR-Justizministeriums für ein DDR-Grundgesetz hervor, das auch ein „Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft“ enthält.

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