: Bei Krankheit Entlassung möglich
Kassel (ap) - Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten von Arbeitnehmern berechtigen die Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn durch die Fehlzeiten der Betriebsablauf beeinträchtigt wird. Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschied, gilt das auch bei wiederholten kurzfristigen Krankheitszeiten. Die Arbeitnehmer können der Kündigung widersprechen, indem sie Gründe für eine baldige Genesung oder konkrete Umstände für eine Besserung und Ausheilung ihrer Beschwerden mitteilen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 366/89)
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