: Einige Gemeinsamkeiten
■ "Erschlichene Amnestie", taz vom 16.6.90
betr.: „Erschlichene Amnestie“, taz vom 16.6.90
Sollte tatsächlich schon seit längerem zusammengefunden haben, was zusammengehört? Ich finde diesen Gedanken gar nicht so abwegig, lassen sich doch einige Gemeinsamkeiten zwischen Stasi und RAF feststellen: die Praxis als Verhöhnung der postulierten (!) ideellen (?) Ausgangsbasis, verknöcherte Rituale, Abschottung vor Kritik und Realität durch eine kommunikationsfähige Sprache, fehlende Transparenz in den Strukturen, aus elitärem Anspruch herrührende Menschenverachtung, Selbstlegitimation zum unbegrenzten Eingriff in das Leben anderer (bis hin zum Mord).
Da der bürokratische Dinosaurier Stasi sich in seiner Gesamtheit jeglicher Steuerung entzogen hatte, ist es durchaus vorstellbar, daß einzelne Stasi-Obristen und Unterhäuptlinge auch ohne aktives Zutun ihrer (ach so „guten“) Zentrale den Pakt mit der RAF geschlossen haben. Und wenn man sich die Wehrsport-Aktivitäten von DKPlern in der DDR in Erinnerung ruft, so waren den Mitteln und der (noch abwegigsten) Phantasie der Stasi keine Grenzen gesetzt.
Wer bei dieser Zusammenarbeit wen diskreditiert und entlarvt hat? Antwort: beide!
Cornel Janßen, Nürnberg
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