Regierung blockt Hilfe für NS-Opfer

■ Trotz Behinderungen durch Finanzministerium will Wiedergutmachungsausschuß weitermachen

Bonn (taz) - Der Unterausschuß des Deutschen Bundestags zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht in Bonn löst sich doch nicht auf - vorerst jedenfalls. Erst vor drei Wochen hatte der FDP -Abgeordnete Wolfgang Lüder die Auflösung beantragt, falls die Bundesregierung weiterhin dessen Arbeit behindere, die deshalb bisher „katastrophal unbefriedigend“ sei. Nun soll erst im September dieses Jahres entschieden werden.

FDP, SPD und Grüne werfen der Bundesregierung seit längerem vor, daß sie die Beschlüsse des Ausschusses nicht berücksichtigt. Anspruchberechtigten NS-Opfern, so Ausschußmitglieder der Opposition und der FDP, würden vor allem vom zuständigen Bundesfinanzministerium unüberwindbare Hindernisse in den Weg gelegt. So hat es etwa jüngst zwei Änderungsanträge der Grünen abgeschmettert, denen sich auch SPD, Grüne und FDP angeschlossen hatten. Mit diesen Anträgen sollten Härtefälle berücksichtigt werden.

Nach Ansicht der Grünen hat sich an der rigiden Praxis in den letzten Wochen nichts geändert. Sie monieren deshalb, daß SPD und FDP anläßlich der gestrigen Sitzung nicht die Auflösung des Ausschusses beantragt haben. Lediglich „kosmetische Kleinstoperationen“, sind laut der Fraktionssprecherin Antje Vollmer beschlossen worden.

Was weiterhin gelte: Zwangssterilisierte müßten unwürdige Facharztgutachten vorweisen. In Aussicht gestellte Mittel bei „laufenden Leistungen“ für jüdische Verfolgte seien weiterhin so gering veranschlagt, daß sie nicht einmal für zwei Jahre reichten. Noch immer würden Zwangssterilisierten zugestandene Erleichterungen anderen Opfergruppen verwehrt.

Ferdos Forudastan