: Zweiter Staatsvertrag soll im September fertig sein
Bonn (ap) - Unter Federführung des Bundesinnenministeriums laufen in Bonn die Vorarbeiten für einen zweiten deutsch -deutschen Staatsvertrag, der den rechtlichen Rahmen für den erwarteten Beitritt der DDR zur Bundesrepublik abstecken soll; er soll regeln, welche Gesetze und Bestimmungen in dem Gebiet der dann ehemaligen DDR gelten. Von allen Parteien in Bonn, vor allem aber von der DDR-Regierung war eine entsprechende Vereinbarung angemahnt worden. Nach dem Entwurf „müssen“ die Arbeiten bis September abgeschlossen sein.
Grundsatz sei „die Fortgeltung bisherigen Rechts in der DDR, es sei denn, es besteht Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder EG-Recht“. Bundesdeutsche Gesetze sollen auch dann auf ehemaligem DDR-Territorium gelten, wenn es „zur Herstellung und Funktionsfähigkeit der staatlichen Einheit unbedingt erforderlich erscheint“.
Die „überzuleitenden“ Bundesgesetze und -verordnungen sollten noch bis zum Freitag im Innenministerium zusammengestellt werden. Nach den bisherigen Überlegungen sollen sie in 14 Anlagen zum Vertrag aufgezählt werden. Unter Umständen können Bundesgesetze nicht unverändert, sondern mit bestimmten „Maßgaben“ in Kraft treten. Die zuständigen Bonner Ressorts sollen auch das Recht erhalten, „Bundesrecht durch Rechtsverordnung im Gebiet der DDR in Kraft zu setzen“.
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