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Einfrieren von Samen nicht per Kasse

Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Dienstag die Klage eines krebskranken Mannes abgewiesen, der sich von der Krankenkasse das Einfrieren seines Samens bezahlen lassen wollte. Das Bundessozialgericht wies die Klage in dem vom Deutschen Gewerkschaftsbund gegen die Deutsche Angestellten Krankenkasse geführten Modellprozeß zurück. (Az.: Bundessozialgericht 3 RK 19/89)

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