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Keine laufenden Kosten für Behinderte

Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Dienstag die Klage einer behinderten Frau abgewiesen (Az.: Bundessozialgericht 3 RK 39/89), die von der Barmer Ersatzkasse die fortlaufenden Kosten für den Anschluß an das Haus-Notrufsystem des Arbeiter-Samariter-Bundes in Höhe von monatlich 65 DM erstattet haben wollte. Die an multipler Sklerose leidende Frau kann, wenn sie gestürzt ist, nicht mehr alleine aufstehen, aber über das Haus-Notrufsystem des ASB telefonisch Hilfe herbeirufen. Das Landessozialgericht in Essen hatte die Klage der Frau mit der Begründung abgewiesen, zu den von der Krankenkasse zu bezahlenden Hilfsmitteln gehörten nur konkrete Gegenstände, jedoch nicht fortlaufende Kosten. Durch das Gerät werde im übrigen keine körperliche Behinderung ausgeglichen.

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