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Schwarzfahrer haben kein Gewissen

■ Neun Monate Haft für Totalverweigerer / Ein neues Drama von Richter Gerboth

Amtsrichter Hans-Joachim Gerboth hat wieder zugeschlagen. Im Prozeß gegen den dienstflüchtigen Zivildienstleistenden Norbert M. (24) schoß der richtende Major der Reserve wieder weit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß (acht Monate auf Bewährung) hinaus. Neun Monate und zwei Wochen Haft drückte Gerboth dem ZDLer auf. Strafverschärfend wirkten sich dabei mehrere Verkehrsde

likte aus, die dem Angeklagten für die Zeit seiner Dienstflucht zur Last gelegt werden.

Der ZDLer M. war acht Wochen nach seiner Einberufung nicht mehr auf seiner Arbeitsstelle erschienen. Der Zivildienst sei lediglich eine Fortführung des Militärdienstes, begründete M. seine Entscheidung vor Gericht, und berief sich auf seine Gewissensentscheidung, jeglichen Militärdienst abzulehnen. Mit dieser

Begründung biß der Angeklagte bei Richter Gerboth auf Granit. Genüßlich rieb er M. mehrere Verkehrsdelikte unter die Nase, darunter „Beförderungserschleichung“, Fahren ohne Führerschein und Unfallflucht. „Wer solche Sachen macht, der kann sich auch nicht auf sein Gewissen berufen“, folgerte der stramme Richter in seiner Urteilsbegründung, die jetzt vom Landgericht überprüft wird. ma

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