: Das Sozialamt muß Fahrrad bezahlen
Braunschweig (ap) - Ein Fahrrad gehört für Schüler zum notwendigen Bedarf und muß daher vom Sozialamt bezahlt werden. Das hat jetzt die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer elf Jahre alten Schülerin gegen den Landkreis Osterode am Harz statt. Das sozialhilfebedürftige Mädchen hatte eine Beihilfe zur Anschaffung eines Fahrrades beantragt. Das hatte der Landkreis abgelehnt, weil das Kind in der Innenstadt wohne und außerdem öffentliche Verkehrsmittel benutzen könne. (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Braunschweig, 4A4538/89)
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