: Überprüfung der Parteivermögen
STASI
Rechtsrückwirkung
gegen Stasileute?
Berlin (afp) - Der ehemalige Abwehrchef der DDR -Staatssicherheit, Markus Wolf, hat sich dagegen ausgesprochen, daß bundesdeutsches Recht rückwirkend gegen ehemalige Mitarbeiter der Stasi angewendet wird. Im zweiten Staatsvertrag sollten dementsprechende Regelungen vorgesehen werden, sagte er dem 'Neuen Deutschland‘. Von ihm sei nicht zu erwarten, daß er Daten von Personen, die mit ihm im Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet hätten, offenlegen werde. „Es widerspricht allen Normen dieser Arbeit, auch meinen moralischen Vorstellungen, Menschen, die ihre Sicherheit, ihr Wohlergehen einem solchen Apparat anvertraut haben, nun ans Messer zu liefern.“
PARTEIEN
Berlin (dpa) - Ein Ende der Arbeit der unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Parteivermögen in der DDR ist nicht abzusehen. Dies sagte der Vorsitzende, Rechtsanwalt Georg Reinicke, am Dienstag in einem Interview. Bis zur endgültigen Klärung bleibe das Vermögen der Parteien in Treuhandschaft und könne auch nicht woanders eingebracht werden, sagte Reinicke. Eindeutig unrechtmäßiges Vermögen falle an den Staatshaushalt.
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