Ein Signal für die Frauenpolitik

■ Berliner Frauensenatorin präsentierte Leitlinien für das Landesantidiskriminierungsgesetz 50-Prozent-Quoten für den öffentlichen Dienst und Einflußnahme auf Privatwirtschaft vorgesehen

Von Helga Lukoschat

Berlin (taz) - Der Bruch der rot-grünen Koalition in Berlin ist Dauerbrenner - Frauenpolitik spielt im gegenwärtigen politischen Poker keine Rolle. Doch bevor das Thema völlig in der Versenkung verschwindet, stellte Frauensenatorin Anne Klein jetzt noch schnell das „zentrale frauenpolitische Vorhaben“ der Öffentlichkeit vor: Leitlinien für das langangekündigte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Für die Frauensenatorin ein „Signal“, das sich bereits an die kommende Regierung richtet. Denn: die Legislaturperiode ist durch die vorgezogenen Gesamtberliner Wahlen verkürzt und der Zeitrahmen für die Verabschiedung eines solch ambitionierten Gesetzes eng gesteckt. Von seiten der SPD gibt es deshalb schon den Vorschlag, sich auf ein „Gleichstellungsgesetz“ für den öffentlichen Dienst zu beschränken, das sich noch im kommenden Herbst durchpauken ließe. Davon aber will Anne Klein nichts wissen. Das LADG ist als ein „umfassendes Gesetz“ konzipiert, das die Diskriminierung von Frauen abbauen und ihre Gleichberechtigung aktiv fördern soll. Den neuartigen Charakter macht eine Generalklausel deutlich, die die Diskriminierung von Frauen verbietet. Danach dürfen Frauen weder wegen ihres Geschlechts noch wegen ihrer Lebensweise benachteiligt und nicht auf die Mutterrolle festgelegt werden. Weil aber die Kompetenzen der Landesgesetzgebung beschränkt sind, gilt das unmittelbare Antidiskriminierungsverbot nur für die öffentliche Verwaltung und alle öffentlichen Einrichtungen.

Hier sollen Ausbildungsplätze zu 50% an Mädchen und junge Frauen vergeben werden. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei Einstellungen und Beförderungen bevorzugt. Der Frauenanteil soll durch Förderpläne auf 50% gesteigert werden. Darin unterscheidet sich das LADG allerdings noch nicht wesentlich von den Gleichstellungsgesetzen SPD-regierter Bundesländer. Neu ist die Einflußnahme auf die Privatwirtschaft. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollen Betriebe bevorzugt werden, die Maßnahmen zur Frauenförderung aufweisen. Bei Aufträgen von größerer Bedeutung (einer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln über 50%) soll die Vorlage eines Frauenförderplans zur Auflage gemacht werden. Den muß dann die „Ansprechstelle“ beim Frauensenat überprüfen.

Streit mit der SPD sieht Anne Klein bei „Detailfragen“ voraus, z.B. beim Qualifikationsbegriff. Der aber ist von entscheidender Bedeutung. Im Berliner Entwurf wird von Frauen lediglich die „erforderliche Qualifikation“ verlangt. Damit soll vermieden werden, daß männliche Bewerber die Frauen mit zusätzlichen Qualifikationsnachweisen doch noch ausstechen könnten.