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Volkskammer hat das Ländergesetz wieder in den Ausschuß verwiesen

Berlin (dpa) - Die Volkskammer hat das Gesetz zur Einführung von Ländern in der DDR am Sonntag noch einmal an den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform zurückverwiesen, um verschiedene Änderungsanträge zu diskutieren. Nach Angaben von Sitzungspräsident Reinhard Höppner (SPD) soll aber noch im Laufe des Tages über das Gesetz entschieden werden.

Mit dem Gesetz sollen die Länder der DDR nach 38 Jahren „wiedergeboren“ werden. Es sieht die Bildung der fünf Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen vor. Die Landtage sollen am 14. Oktober gewählt werden. Zu den Änderungsanträgen gehört auch der Wunsch des Dresdner SPD-Volkskammer-Abgeordneten Frank Heltzig, daß Sachsen künftig wieder „Freistaat Sachsen“ heißen soll.

Bei der Aussprache zum Länderwahlgesetz haben sich die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und PDS gegen die im Entwurf vorgesehene Fünf-Prozent-Sperrklausel ausgesprochen. Beide Fraktionen beantragten auch das aktive und passive Wahlrecht für Ausländer, die zum Wahltag zwei Jahre ihren Hauptwohnsitz in der DDR haben. Über die Anträge soll später abgestimmt werden. Für die PDS erläuterte Gregor Gysi, dieses Wahlrecht solle nicht für Angehörige sowjetischer Streitkräfte in der DDR gelten, weil diese aufgrund eines Stationierungsvertrags in der DDR seien und dort keinen Hauptwohnsitz hätten.

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