Heißler nach Stadelheim strafverlegt

■ Der RAF-Gefangene soll bei Häftlingsprotesten in Straubing eine „maßgebliche“ Rolle gespielt haben

Berlin (taz) - Der RAF-Gefangene Rolf Heißler ist am vergangenen Donnerstag ohne vorherige Ankündigung aus dem Straubinger Skandalknast in die Vollzugsanstalt München -Stadelheim verlegt worden. Das bayerische Justizministerium und die Gefängnisleitung in Straubing begründen die Verlegung mit einer „maßgeblichen“ Beteiligung Heißlers an den Protestaktionen der Straubinger Gefangenen in den vergangenen Wochen. Für die Häftlingsrevolte, die Anfang Juli erst mit einem massiven Polizeieinsatz beendet worden war, sei Heißler eine der „wesentlichen Triebkräfte“ gewesen, so gestern Ministeriumssprecher Reinhard Glocker. Der RAF-Gefangene werde „bis auf weiteres“ in Stadelheim bleiben. Über einen Daueraufenthalt in dem Münchner Knast, sei allerdings noch nicht entschieden, sagte der Sprecher. In Stadelheim sitze der Gefangene in Einzelhaft, sei jedoch in die entsprechende Abteilung integriert, die sich im wesentlichen aus Untersuchungsgefangenen zusammensetzt. Der Gefangene sei nun ausschließlich mit Leuten zusammen, die er nicht kenne.

Nach Angaben seiner Anwälte war Heißler unmittelbar nach der Revolte in den Straubinger Sicherheitstrakt verlegt und daraus erst wieder entlassen worden, als die Gefangenen dies zur Vorbedingung für Gespräche mit der Anstaltsleitung machten. Sie habe nur zufällig von der Verlegung ihres Mandanten nach München erfahren, so die Rechtsanwältin Ute Brandt. Die Aktion sei ein „erneuter hilfloser Versuch“, die Gefangenen zu befrieden, die inzwischen auch in anderen Haftanstalten nicht mehr von jemandem „aufgewiegelt“ werden müßten. Sie seien nicht länger bereit, den „Alltag in bundesdeutschen Vollzugsanstalten“ widerstandslos hinzunehmen. Außerdem habe die Solidarität der Gefangenen mit Heißler „die Behauptungen von einer Distanz zwischen 'politischen‘ und 'sozialen‘ Gefangenen erneut widerlegt“. Heißler sitzt wegen einer Schießerei an der deutsch -niederländischen Grenze, bei der 1978 zwei holländische Zollbeamte getötet worden waren, eine lebenslange Haftstrafe ab.

gero