: Störfall nach der Kategorie „S“
■ Montag traten in Krümmel 224 Liter radioaktives Wasser aus / Rätsel um die Herkunft des Wassers
Von Jürgen Oetting
Kiel/Hamburg (taz) - Das AKW Krümmel an der Elbe wurde am Montag wegen eines schweren Störfalles abgeschaltet. Etwa 224 Kubikmeter mit radioaktivem Tritium belastetes Wasser gelangte aus einer unterirdischen Kühlleitung ins Erdreich. Einige Kieler Experten klassifizierten den Störfall als den schwersten in einem schleswig-holsteinischen Reaktor seit 1978. Zumindest war es die erste Betriebsstörung in Krümmel, die vom Kieler Energieministerium in die dramatische Kategorie „S“ (Sofortmeldung) eingestuft wurde. Dieser Einschätzung schloß sich gestern auch Bundesumweltminister Töpfer (CDU) an, der in „S-Fällen“ unverzüglich unterrichtet werden muß. Die Betreibergesellschaft „Hamburger Electricitätswerke“ (HEW) beharrte darauf, daß der Störfall lediglich in die Kategorie „N“ einzustufen sei.
Nach ersten Untersuchungen von Schadensursache und -umfang durch Gutachter des TÜV und Experten des Energieministeriums bestätigte sich, daß die Freisetzung des radioaktiven Tritiums keine ernsthaften radiologischen Gefahren für Menschen darstellt. Eine andere Frage konnten die Spezialisten bislang nicht beantworten: Wieso eine Kühlleitung, die nicht mit der zentralen Kühlung des Reaktorkerns in Verbind steht, radioaktiv belastetes Wasser enthalten konnte. Dazu erklärte der Staatssekretär im Kieler Energieminsterium Claus Möller (SPD) in Richtung HEW: „Ich erwarte jetzt eine Erklärung, wie das Tritium in den beschädigten Kreislauf gelangt ist.“ Gestern nachmittag waren Suchgrabungen nach dem Loch in der Leitung noch in vollem Gange. Das Atomkraftwerk Krümmel bleibt während der Suche und der Reparaturarbeiten abgeschalttet. In den Vorstandsetagen von HEW herrschte Unverständnis für die Aufregung über den Störfall. HEW-Sprecher begründeten die anggebliche Normalität („N“) der Störung damit, daß „die sicherheitstechnische Auswirkung des Wasseraustritts nach Menge und Verunreinigung mit einem hunderttausendstel des genehmigten Jahresgrenzwertes radiologisch völlig unbedeutend sei.“
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