: Video entlastet die Hafensträßler
Hamburg (ap) - Mit der Vorführung von drei Videos ist am Montag der Prozeß um die Räumungsklage gegen die Hamburger Hafenstraße fortgesetzt worden. Das Landgericht der Hansestadt ließ einen Polizeifilm, einen Beitrag von Spiegel TV und ein Video des Medienpädagogischen Zentrums als Beweismittel zu. Außerdem wurden weitere Zeugen des Vereins Hafenstraße befragt, darunter die Bürgerschaftsabgeordnete Angela Friedrich von der Frauenfraktion. Sie erklärten übereinstimmend, die Bewohner der Häuser hätten bei der Räumung von Bauwagen am 26.Mai 1989 keine Gewalttaten verübt.
Darauf gründete sich jedoch die fristlose Kündigung der Hafenrand GmbH. Polizisten hatten dies vor Gericht ausgesagt. Auf dem Polizeivideo war der Richterin Inge Walter-Greßmann zufolge nur zu erkennen, daß mit etwas geschossen wurde, wobei sich Rauch entwickelte, und daß ein Gegenstand aus einem Fenster geworfen wurde, „was auch immer es gewesen ist“. Wichtig für die Begründung der fristlosen Kündigung sei aber auch, festzustellen, ob zuerst die Polizei die Häuser mit Wasserwerfern bespritzt habe und dann der Gegenstand geflogen sei oder umgekehrt.
Die Zeugen sagten, der Wasserwerfereinsatz habe sich wahllos gegen Fenster der Häuser und Personen auf den Dächern gerichtet. Dies habe den Beamten sichtlich Freude gemacht. In dem Prozeß soll auch geklärt werden, inwieweit der Verein Hafenstraße als Verwalter der Häuser für Gewalttaten von Mietern verantwortlich gemacht werden kann. Der Anwalt der Hafenstraße, Rainer Blohm, hielt die Vorführung des Polizeivideos für rechtswidrig, weil die Beamten die Bilder nicht für den Zivilprozeß hätten weitergeben dürfen.
Das Gericht will eine Entscheidung am 1.Oktober verkünden.
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