Frauenfreundliche Signale vom Senat

■ Beschäftigung einer Schwangerschaftsvertretung im öffentlichen Dienst ab sofort generell zulässig

West-Berlin. Der Senat setzt frauenfreundliche Signale: Zumindest im öffentlichen Dienst darf künftig während der schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbote - sechs Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Entbindung generell zeitgleich auf der Stelle der Frau eine Vertretungskraft beschäftigt werden. Eingeschlossen sind dabei auch besondere Beschäftigungsverbote wie die Befreiung vom Gruppendienst bei Erzieherinnen vom sechsten Schwangerschaftsmonat an.

Gabriele Kämper, Pressesprecherin der Senatsfrauenverwaltung, bezeichnete den Beschluß als einen „frauenpolitisch wichtigen Schritt“, der Beschränkungen für Frauen im Arbeitsalltag „zumindest teilweise“ aufhebe. Besonders wichtig sei diese Neuregelung für die Kindertagesstätten, die durch den hohen Anteil der dort beschäftigten Frauen sehr viele Ausfallzeiten zu verzeichnen haben. Bisher nämlich war die Beschäftigung einer Vertretungskraft während des Beschäftigungsverbotes nur möglich, wenn Vertretungsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung standen, so daß es bei großer Anzahl von schwangerschaftsbedingten Ausfällen vorkommen konnte, daß Mittel für Krankheits- oder Urlaubsvertretungen nicht mehr zur Verfügung standen. Solche Engpässe schließt die Neuregelung aus, da die Doppelbesetzung während der schwangerschaftsbedingten Ausfallzeit nicht mehr aus einem Sondertopf finanziert wird, sondern direkt an die betreffende Stelle gekoppelt ist.

Die Mehrkosten für diese Regelung, so die Auskunft der Innenverwaltung gegenüber der taz, dürften sich in Millionenhöhe bewegen, konkrete Zahlen werden in den nächsten Tagen erwartet.

maz