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Hessens Grüne sehen Grundrechte behinderter Kinder verletzt

Wiesbaden (ap) - Mit einer Verfassungsklage wollen die hessischen Grünen die Bestimmungen des Schulpflichtgesetzes über die Aufnahme behinderter Kinder in Regelschulen zu Fall bringen. Die Landtagsfraktion regte am Montag in Wiesbaden ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz an, das nach ihrer Meinung Elternrechte verletzt und die Integration behinderter Kinder erschwert. Da jedoch ein entsprechender Antrag beim Hessischen Staatsgerichtshof von mindestens elf Abgeordneten eingereicht werden muß, forderte die zehn Mitglieder starke Grünen-Fraktion die SPD auf, sich dem Vorstoß anzuschließen. Nach den Worten des bildungspolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, Hertle, bestätigt ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Michael Hofferbert die Auffassung, daß Paragraph 6 des Schulpflichtgesetzes gegen die Verfassung verstoße und Rechte von Eltern und behinderten Kindern verletze. Die Grünen kritisieren insbesondere die Bestimmung, wonach „alle Eltern einer Grundschulklasse mit der Aufnahme eines behinderten Kindes in die Klasse einverstanden sein müssen“. Das Gesetz ließe zu, daß durch das anonyme Nein nur eines Elternteils einem behinderten Kind die Aufnahme in eine reguläre Klasse versagt bleibt.

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