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Ungebremste Tiefflieger in der Pfalz

Mainz (ap) - Militärpiloten dürfen das Kreiskrankenhaus im rheinland-pfälzischen Alzey und ein Privatgrundstück in der rheinhessischen Gemeinde Biebelnheim weiter im Tiefflug überfliegen. Das Verwaltungsgericht in Mainz wies am Dienstag zwei Klagen des Landkreises Alzey Worms und der Gründstückinhaber gegen militärische Tiefflüge zurück. Nach der Entscheidung der Richter sind Tiefflüge mit Düsenflugzeugen bis zu einer Mindesthöhe von 150 Metern nicht zu beanstanden. Sie sei „zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig“. Zudem werde dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung zum Beispiel durch Verlagerung der Tiefflüge ins Ausland und durch den Einsatz von Simulatoren hinreichend Rechnung getragen. Die Kläger wollen nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz Berufung einlegen.

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