18 Monate für Autoschieber

■ Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Für seine drei erfolglosen Versuche, geklaute oder gemietete Autos in Marokko zu verkaufen (s. taz vom 22.8.), kassierte Gregor D. gestern ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung plus 2.000 Mark Geldstrafe. Dagegen kommt trotz des Verdachts auf Versicherungsbetrug das Autohaus Vancura vermutlich ohne Verfahren davon.

1986 hatte Gregor D. einen Vorführwagen des Autohauses Vancura gestohlen, um durch den Verkauf in Marokko seine Schulden zu verringern. Der Wagen war allerdings in Frankreich liegengeblieben. Wenig später wurde Gregor D. bei einem zweiten Versuch an der holländischen Grenze geschnappt.

Richter Hoffmann und die

Schöffenkammer des Amtsgerichtes sprachen außerdem zwei Bewährungsstrafen von sieben und neun Monaten und eine Geldstrafe aus. Der Autoverkäufer Heiko W., der in Verdacht geraten war, Gregor D. die Schlüssel für den Vorführwagen zur Verfügung gestellt zu haben, wurde freigesprochen.

Gegen das Autohaus Vancura besteht der Verdacht des Versicherungsbetrugs, dem aber vermutlich kein Verfahren folgen wird. Nachdem der Vorführwagen gestohlen worden war, hatte Vancura bei der Polizei eine Sonderausstattung des Wagens vorgetäuscht. Die war allerdings nicht vorhanden, als das Auto wiedergefunden wurde.

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