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Grüne sehen nur „Scheingefecht um § 218“

■ Anträge für Fristenlösung in Land- und Bundestag

„Verliererinnen sind mal wieder die Frauen“, erklärte Carola Schumann von den Grünen gestern, als sie zur gegenwärtigen Diskussion um den Abtreibungsparagrafen Stellung nahm. Ob das Wohnortprinzip letztlich im Einigungsvertrag festgeschrieben wird, oder die Frauen nach dem am Tatort geltenden Recht strafverfolgt würden, sei „ein Scheingefecht der SPD“. Schumann forderte: „Es muß gewährleistet werden, daß in der gesamten deutschen Republik bis zu einer Neuregelung jeder Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten straffrei bleibt.“ Der Beratungszwang müsse durch ein freiwilliges vertrauliches Beratungsangebot ersetzt werden.

Einen entsprechenden Antrag bringt die Fraktion der Grünen in die nächste Sitzung des Landtages ein. Der Senat müsse im Bundesrat sein Abstimmungsverhalten zum Einigungsvertrag von der Durchsetzung dieser Position abhängig machen. Doch auch in der Übergangszeit dürfe innerhalb Deutschlands nicht unterschied

lich verfahren werden. Schumann: „Das ist unerträglich und nicht hinnehmbar.“ Bis zur Novellierung des Abtreibungsparagrafen 218, die mittlerweile auch SPD und FDP proklamieren, müsse man auf die Strafverfolgungsbehörden einwirken, deren „Verfolgungsintensität gegen null“ zu schalten.

Marieluise Beck-Oberdorf, grüne Bundestagsabgeordnete, verwies auf die gesellschaftspolitische Aufgabe der Grünen, die ersatzlose Streichung des Paragrafen zu erreichen. Da dies derzeit jedoch nicht durchzusetzen sei, müsse versucht werden, „das Erreichbare zu zwingen“ und ein Kneifen von SPD und FDP zu verhindern. „Wir müssen das DDR-Recht (die Fristenlösung) übertragen und dann weitersehen.“ Im Bundestag hätten SPD, FDP und Grüne noch eine Mehrheit mit 285 (von 519) Stimmen. Damit sei jeder Antrag, der die Fristenlösung beinhaltet, durchzusetzen. Einen entsprechenden Vorstoß haben die Grünen in den Bundestag eingebracht.

ra

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