Wirtschaftssenator Mitzscherling spricht sich gegen Konzernstrom aus

West-Berlin. Als „problematisch“ hat Wirtschaftssenator Peter Mitzscherling (SPD) den geplanten Stromlieferungsvertrag bezeichnet, den die Ostberliner Energiegesellschaft Ebag mit der Verbundnetz AG schließen soll. Der kürzlich zwischen Bewag und DDR-Regierung abgeschlossene Vertrag über eine Teilübernahme der Ebag durch die Bewag sieht, wie berichtet, diesen Stromlieferungsvertrag vor. Über eine Laufzeit von 20 Jahren soll die Ebag 70 Prozent ihres Strombedarfs bei der Verbundnetz AG decken, die in der Hand der drei großen westdeutschen Konzerne Preussen Elektra, RWE und Bayernwerk ist.

Es sei „nicht auszuschließen“, daß der geplante Liefervertrag „negative Auswirkungen“ auf eine rationelle Energienutzung haben könnte, sagte Mitzscherling gestern in der Fragestunde des Abgeordnetenhauses. Maßnahmen zur Kraftwärmekopplung wären damit „nur schwer realisierbar“. Der Wirtschaftssenator will deshalb „prüfen“, ob der Passus über den Liefervertrag bei einer Fusion zwischen Bewag und Ebag gekündigt werden könnte.

In der Senatswirtschaftsverwaltung hofft man gleichzeitig, daß das Bundeskartellamt die am vergangenen Mittwoch abgeschlossenen Stromverträge erneut überprüft. Die Gelegenheit dazu käme, wenn mit dem Beitritt der DDR das bundesdeutsche Kartellrecht auch hier gültig wird.

Nach einer Fusion zwischen Ebag und Bewag würde der von der Verbundnetz AG zu beziehende Anteil an Strombedarf ohnehin auf etwa 23 Prozent sinken, sagte Mitzscherling weiter. Er kritisierte außerdem die von der Bundesregierung im Einigungsvertrag geplante Einschränkung der kommunalen Rechte.

Die geplante Beschränkung des kommunalen Eigentums an Energieversorgungsunternehmen auf 49 Prozent sei „falsch“, bekräftigte auch der Regierende Bürgermeister Walter Momper in der Fragestunde.

Nach Verhandlungen in der Bundeshauptstadt Bonn gehe er aber „davon aus“, daß diese Regelung in der endgültigen Fassung des Einigungsvertrages nicht mehr enthalten sein.

hmt