Parteienzank um Berliner Verfassung

■ CDU droht, Parteienkompromiß im Einheitsausschuß wegen „Lex Landowsky“ scheitern zu lassen / Einigung auf neue Formulierung zum „Recht auf Arbeit“ / Weitergehender AL-Antrag abgelehnt

West-Berlin. Die in den letzten Wochen zwischen CDU, SPD und AL ausgehandelten Kompromisse für das Wahlrecht und eine Reihe von Verfassungsänderungen drohen am Einspruch der CDU zu scheitern. Der CDU-Abgeordnete Finkelnburg warf der SPD gestern im Einheitssauschuß des Abgeordnetenhauses vor, den Kompromiß in der Wahlrechtsfrage zu gefährden. Stein des Anstoßes ist die „Lex Landowsky“. SPD und AL wollen die Unvereinbarkeit von Amt und Parlamentsmandat auch auf Mitglieder der Geschäftsführung in landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen ausdehnen. Damit käme unter anderem CDU -Generalsekretär Klaus Landowsky in die Bredouille, der nicht nur im Abgeordnetenhaus, sondern auch im Vorstand der Pfandkreditbank sitzt.

Es sei „rechtsstaatlich bedenklich“, meinte Finkelnburg, „verdienten Parlamentariern“ die Möglichkeit einer Parlamentskandidatur zu nehmen. Auch Ostberliner Stadtverordnete, darunter der CDU-Fraktionsvorsitzende Jakob, wären von der Unvereinbarkeitsregelung betroffen. Verweigert die CDU ihre Zustimmung zum neuen Wahlgesetz, werden Listenverbindungen zwischen Parteien unmöglich. Angesichts dieser Aussichten vergehe ihr die „Lust“, weiter über Verfassungsänderungen zu debattieren, schimpfte die AL -Fraktionsvorsitzende Künast.

Einigkeit erzielten CDU und SPD über eine Resolution, in der beide Stadtparlamente ihre Zustimmung zum Wahltermin am 2. Dezember bekunden sollen. Die CDU wollte den Termin zunächst auch in der Verfassung verankern, stieß dabei jedoch auf den Widerspruch der Stadtverordneten von Bündnis 90 und PDS.

Nach längerer Diskussion einigten sich CDU und SPD auch auf eine neue Formulierung, mit der das Recht auf Arbeit in der Verfassung konkretisiert werden soll. Auf Wunsch der CDU erhält künftig die „soziale und ökologisch verantwortete Marktwirtschaft“ Verfassungsrang, der Begriff der „Wirtschaftslenkung“ bleibt gleichzeitig im Text erhalten. Ein weitergehender Antrag der AL wurde abgelehnt. Sie hatte gefordert, „jeder“ müsse im Falle von Arbeitslosigkeit das Recht auf Umschulung und Weiterbildung haben. Im verabschiedeten Text heißt es nur, Staat und Wirtschaft seien zu Umschulung und Weiterbildung verpflichtet. In einem anderen Punkt kamen CDU und SPD der AL entgegen. Der künftige Berliner Verfassungsgerichtshof soll nun doch aus neun Mitgliedern bestehen, die mit Dreiviertelmehrheit vom Abgeordnetenhaus gewählt werden müssen.

hmt