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Cottbuser Gefangenenproteste vorerst beigelegt

Cottbus (adn) — Nach Protesten am Wochenende, als drei Insassen der Strafvollzugseinrichtung Cottbus ein Dach besetzt und sich mit dem Transparent „Unser Gebot: Freiheit oder Tod“ mit drei seit dem 24. August im Hungerstreik befindlichen Gefangenen solidarisiert hatten, sind am Montag die Gefangenen in ihre Zellen zurückgekehrt. Wie die Ressortleiterin Justiz der Bezirksverwaltungsbehörde, Barbara Rommel, mitteilte, seien Forderungen nach Information der Presse und einer Amnestie erfüllt beziehungsweise an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden. Die im Hungerstreik befindlichen wurden den Bestimmungen gemäß nach fünf Tagen zur medizinischen Betreuung nach Brandenburg verlegt.

Frau Rommel brachte ihr Verständnis für die Forderungen der Gefangenen zum Ausdruck. „Viele von ihnen haben Angst, günstige Möglichkeiten zur Existenzgründung zu versäumen, keine Arbeit zu bekommen und sich in der Gesellschaft nur schwer zurechtzufinden. Erschwerend wirkt, daß es noch keine Bewährungshelfer gibt, die statt der ehemaligen Abteilungen Inneres Eingliederungshilfe leisten sollen.“ Die Ressortleiterin sprach sich allerdings gegen die pauschale Übernahme von Forderungen aus und verwies auf die unterschiedliche Tatschwere.

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