Neue Smog-Verordnung »skandalös«

■ Smog-Verordnung soll noch diskutiert werden/ Potsdam und Oranienburg sind stur

Berlin. In den Streit um die neue Gesamtberliner Smog-Verordnung hat sich gestern auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) eingeschaltet. In einer Erklärung sprach der BUND Berlin von »gravierenden Einschränkungen« gegenüber der bisherigen Westberliner Regelung. »Besonders skandalös« seien die geplante Einschränkung des Verkehrssperrgebietes — das bisher ganz West-Berlin umfaßt — und die Verlängerung der Auslösefristen von jetzt zwölf auf 24 Stunden.

Staatssekretär Klaus Groth (AL- nah) von der Westberliner Senatsumweltverwaltung und der Ostberliner Umweltstadtrat Holger Brandt (SPD) verteidigten ihren gemeinsamen Entwurf für die neue Smog-Verordnung. In den meisten Punkten bleibe es bei den bisherigen »strengen« Westberliner Regelungen, versicherte Groth. Die neue, eingeschränkte Verkehrssperrzone — in der bei Smog-Alarm die Fahrverbote gelten — umfasse alle Gebiete, die bei Smog unter erhöhter Luftbelastung leiden müßten. Stadtrat Brandt nannte die Abgrenzung des Sperrgebietes — das die meisten Randbezirke ausspart — einen »Kompromiß«.

Es bleibe das Ziel der Berliner Stadtregierungen, mit der Smog- Verordnung das ganze Stadtgebiet bis zum Autobahnring um Berlin zu erfassen, ergänzte Groth. Dort sollten bei Smog-Alarm zwar nicht die Fahrverbote gelten, wohl aber müßten Einschränkungen und Stillegungen für luftverpestende Betriebe greifen. Nach Groths Angaben haben die Landräte der Kreise Potsdam und Oranienburg gegen diesen Plan bisher aber noch »Bedenken«. Der Staatssekretär räumte ein, daß West- Berlin mit seiner zwölfstündigen Auslösefrist bisher eine »fortschrittlichere Regelung« gehabt habe als für Gesamt-Berlin vorgesehen sei.

Nach wie vor sollen PKWs bei Smog-Alarm nur dann vom Fahrverbot befreit werden, wenn sie mit einem Katalysator nach US-Norm ausgestattet sind. Ostberliner, die aus beruflichen oder privaten Gründen auf das Auto nicht verzichten können, können jedoch noch bis zum 1. Juni 1993 eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Innerhalb dieser Frist, die nach der bisherigen Westberliner Verordnung schon 1991 auslaufen sollte, sollen Westberliner die Ausnahmegenehmigung nur dann bekommen, wenn sie ihr Auto vor 1986 erworben haben. Für Ostberliner ist das Stichdatum der 1. Juli 1990.

Gestern hätten Senat und Magistrat den Entwurf »im ersten Durchgang« beschlossen, sagte Groth. Nun soll er mit den Bezirken und den »betroffenen Gruppen« diskutiert werden. Auch das Abgeordnetenhaus muß zustimmen. Um den Entwurf zu korrigieren, werde er ihn dort in die Beratungen »ziehen«, kündigte der AL-Abgeordnete Hartwig Berger an. Die neue Verordnung soll gleich nach dem 3. Oktober verbindlich werden. hmt