Linke Liste/PDS klagt gegen den Wahlvertrag

Hamburg (taz) — Die Linke Liste/PDS bekommt kurzfristig und vor aller Öffentlichkeit einen ihr höchst unangenehmen Bündnispartner, die Republikaner. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe wird am 26. September 1990 in einem zusammengefaßten Verfahren über die Organklagen der Reps, der Grünen und der westdeutschen PDS-Fans gegen die Wahlregelungen zu den gesamtdeutschen Bundestagswahlen und entsprechende Anträge auf einstweilige Verfügungen verhandeln. Das teilte gestern der Prozeßbevollmächtigte der Linken Liste/PDS, Rechtsanwalt Klaus Dammann, in Hamburg mit. Parteivorstandsmitglied Andrea Lederer (Kommunistischer Bund Hamburg) erklärte, die Zusammenfassung der Verfahren habe für „größtes Entsetzen“ in ihrer Organisation geführt. Laut Dammann hält die Linke Liste/PDS die Ausweitung des bundesrepublikanischen Wahlgesetzes und damit auch der Fünfprozent- Klausel auf das Gebiet der gerade noch existierenden DDR für ebenso verfassungswidrig wie die speziell auf die Bedürfnisse von DSU und CSU zugeschneiderte Regelung für Listenverbindungen. Beides unterlaufe das Grundgesetz-Prinzip auf Gleichbehandlung aller Parteien. Diese Position wird auch vom Verfassungsrechtler Professor Norman Paech (SPD) verfochten, der als Sachverständiger für die Linke Liste/PDS tätig ist. Hauptverfahren und Anträge auf einstweilige Verfügungen sollen laut Dammann und Paech von den Karlsruher RichterInnen in einem Abwasch erledigt werden. Deshalb wird mit einem Spruch schon wenige Tage nach der Verhandlung gerechnet. Jürgen Oetting