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Keine Stasi-Amnestie im Wahlkampf

■ Nur die richtigen Spione sollten amnestiert werden

Die bayerische Justizministerin Berghofer-Weichner (CSU) befürchtet einen „schlechten Auftakt“ für das geeinte Deutschland. Sie wies die Amnestiepläne der Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) Anfang August noch kategorisch als „Jubelamnestie“ zurück. Ein Straferlaß für Sitzblockierer, Totalverweigerer und diejenigen, die wegen Werbens für eine terroristische Vereinigung verurteilt wurden, habe thematisch mit der deutschen Einheit nichts zu tun.

In dieser Woche vertrat ihr bayerischer Parteikollege und Staatssekretär im Münchner Innenministerium, Peter Gauweiler, die gegenteilige Auffassung: Eine Amnestie für die Verbrechen von Stasi-Leuten könne nicht beschlossen werden, wenn im Gegenzug im Westteil des geeinten Deutschlands Mitglieder der Friedensbewegung abgeurteilt bleiben, die vergleichsweise nur Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Stasi-Amnestie ist im Moment kein Thema mehr. Der geplante Straferlaß, in den Bonner Ministerien pragmatisch zur Bewältigung der Folgen der deutschen Einheit entworfen, hat durch die Debatte um die Zukunft der Stasi-Akten und die Enthüllungen über die ehemaligen Stasi- Leute unversehens einen neuen Beiklang bekommen. Die Debatte um einen möglichen Straferlaß auch in der Bundesrepublik ist den Unionspolitikern unbequem, stehen doch die Wahlen zu den neuen Bundesländern und für den gesamtdeutschen Bundestag an. Also: Entwurf vertagen. So sieht auch Bundesjustizminister Engelhard (FDP) als „Problem“ seines Regierungsentwurfes, die Unterscheidung zwischen „DDR-internem Stasi-Bereich“ und den auswärtigen Spionagetätigkeiten sei in der Öffentlichkeit mißverstanden worden. wg

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