: Unterbringung von Asylbewerbern auch bei sozialen Konflikten
Wiesbaden (dpa) — Asylbewerber können in Wohnhäusern auch dann untergebracht werden, wenn es dabei im selben Haus zu sozialen Konflikten mit deutschen Bewohnern kommt. Das hat die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Aktenzeichen: IV/3 G 831/90) entschieden. Die Kammer lehnte es ab, der Stadt Wiesbaden mit einstweiliger Anordnung zu untersagen, in den Obergeschossen eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Ein schutzwürdiges Interesse an der Vermeidung der Nachbarschaft von Asylbewerbern werde in der Rechtsordnung an keiner Stelle anerkannt, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
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