: Startbahn-Prozeß: Neues Schußwaffengutachten beantragt
Frankfurt (dpa) — Die Verteidigung des wegen gemeinschaftlichen Mordes an zwei Polizeibeamten angeklagten Frank Hoffmann (27) hat gestern im Frankfurter Startbahnprozeß neun zusätzliche Beweisanträge gestellt. Unter anderem fordert sie ein neues Schußwaffengutachten, mit dem ermittelt werden könnte, ob die tödlichen Schüsse am 2. November 1987 an der Startbahn West vorsätzlich abgegegeben wurden. Nach Darstellung des Rechtsanwaltes Baier hat der Schütze in den Boden vor den Polizisten oder über sie hinweg schießen wollen. Daß die Schüsse zwei Beamte töteten und drei weitere verletzten, ist nach Auffassung der Verteidigung auf erhebliche Ungenauigkeiten und Defekte der Tatwaffe zurückzuführen. Deren Schußabweichungen sollten nunmehr mit Hilfe eines Tests in einer Schußmaschine detailliert bestimmt werden.
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