piwik no script img

Stuttgart will das Asylrecht verschärfen

■ Grundgesetzänderung soll am Freitag vor den Bundesrat

Stuttgart (taz) — Baden-Württemberg wird am Freitag im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundrechts auf Asyl einbringen. Kern der Initiative ist eine Ergänzung des Grundrechtsartikels 16 auf Asyl, nach der es künftig möglich sein soll, AsylbewerberInnen aus Staaten, in denen politische Verfolgung nicht oder nur in Einzelfällen stattfindet, bereits an der Grenze zurückzuweisen. Der immer dramatischer werdende Zustrom von Asylbewerbern aus wirtschaftlichen Gründen lasse der Landesregierung keine andere Wahl, lautet die Begründung.

Mit dieser Regelung könnten jedoch 70 Prozent der Asylanträge wegfallen. Die Landesregierung greife dabei die Vorschläge Lafontaines auf, hieß es in Stuttgart. SEITE 4

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen