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Stasi-Disziplinierung in Nervenklinik Waldheim

Hamburg (dpa) — Das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR hat in Einzelfällen die Nervenklinik Waldheim bei Leipzig eindeutig zur Disziplinierung politisch unbequemer Menschen mißbraucht. Es sei jedoch eine „ungerechtfertigte Pauschalierung“, davon zu sprechen, daß der Stasi die Nervenklinik umfassend und systematisch für seine Zwecke mißbraucht habe. Es gebe aber „zweifelsfreie Belege“ dafür, daß das MfS einen weitgehend unkontrollierten Zugang zu der Einrichtung hatte. Zu diesem Fazit kommt der bisher unveröffentlichte Abschlußbericht der Sachverständigenkommission der inzwischen aufgelösten DDR-Volkskammer.

Nach diesem Bericht reichte der Mißbrauch in Einzelfällen von einer willkürlichen Auslegung des Einweisungsgesetzes über die gezielte Auswahl der Waldheimer Nervenklinik bis zur vollständig willkürlichen Einweisung ohne jede medizinische und rechtliche Voraussetzung. Schwere Vorwürfe erhebt die Kommission gegen den ehemaligen Klinikdirektor Wilhelm Poppe, der mit den „Dienststellen des MfS eindeutig ein spezielles Arrangement“ hatte. Das Ausmaß der Kooperation vermochte die Kommission allerdings nicht zu klären.

Wie in der taz bereits berichtet, lagen der Kommission zweifelsfreie Belege dafür vor, daß Dr. Poppe bei einigen Patienten Röntgensterilisationen und hirnchirurgische Eingriffe zum Teil wiederholt durchführen ließ, um ihr Verhalten zu beeinflussen. Der Direktor sei ferner für die unerträgliche räumliche und hygienische Unterbringung, darunter die menschenunwürdige Beschaffenheit der Isolierräume, sowie für die auch strafend angewandte Isolierungspraxis verantwortlich. Die Kommission empfahl daher disziplinarische Konsequenzen.

In dem Bericht wird die innere und äußere Beschaffenheit der Nervenklinik Waldheim als ein „besonders krasses Beispiel“ für „eine staatlich zu verantwortende Vernachlässigung der Psychiatrie in der DDR über Jahrzehnte“ gewertet. Die Verfasser des Berichts schlagen vor, die Klinik unverzüglich aufzulösen und die dort befindlichen Patienten in die regional zuständigen Fachkrankenhäuser zu verlegen.

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