Ost-Berlin erhält neue Schulverfassung

Berlin. Künftig sollen in Ost-Berlin alle Lehrer, Schüler ab Klasse 5 sowie alle Eltern in schulische Entscheidungen einbezogen werden. Wie Bildungsstadtrat Dieter Pavlik (SPD) gestern vor Journalisten sagte, werde das neue Schulverfassungsgesetz entsprechende Mitsprachegremien auf Schul-, Stadtbezirks- und Landesebene garantieren. Bis Ende Dezember soll dieser Prozeß abgeschlossen sein.

Das Gesetz, am 26. September von der Stadtverordnetenversammlung mit breiter Zustimmung aller Parteien beschlossen, ist eine modifizierte Fassung der Westberliner Schulverfassung. Es wird bis zum 31. Juli nächsten Jahres — bis zum Inkrafttreten einer Gesamtberliner Schulverfassung — gelten. Bis dahin soll die Schulumstrukturierung in den Ostberliner Stadtbezirken in ein zweigliedriges Schulsystem abgeschlossen sein. Die Schulkonferenz — wichtigstes Gremium an der Bildungseinrichtung — kann nach dem neuen Gesetz auf wesentliche Entscheidungen Einfluß nehmen, die zum Beispiel Schulversuche oder die Hausordnung betreffen.

Mit der Befristung auf den 31.7.91 solle »Druck für eine Novellierung« des Westberliner Schulverfassungsgesetzes zu einem »Gesetz für Gesamtberlin« ausgeübt werden, sagte Pavlik. Man wolle erreichen, daß bestimmte Vorteile wie die in West-Berlin unüblichen Schulhorte in der Übergangsphase erhalten bleiben und in die neue Gesamtberliner Schulverfassung Eingang finden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Reduzierung des Einflusses der Schulleitungen, die in der Ex-DDR über Karriere und Drangsalierung von Lehrern entscheiden konnten. Pavlik berichtete von Fällen, wo geheime diffamierende Stellungnahmen von Rektoren das Fortkommen von Lehrern über Jahrzehnte blockiert hätten. Dienstvorgesetzter der Lehrer sei deshalb die Schulaufsicht der Bezirke. Die Schulleiter sollten sich auf die Rolle als »praktische Organisatoren« des neuen Schulverfassungsgesetzes einrichten. diak/anbau