Für Ausländerwahlrecht

■ Nordrhein-westfälische Grüne legen Gesetzentwurf für Kommunalwahlrecht vor/ SPD in der Zwickmühle

Düsseldorf (taz) — Die Landtagsfraktion der NRW-Grünen will AusländerInnen, die sich länger als drei Jahre in der BRD aufhalten, ein kommunales Wahlrecht gewähren. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf wird sich der Landtag schon in etwa 14 Tagen in erster Lesung beschäftigen müssen.

Durch die grüne Initiative gerät die SPD- Landesregierung massiv unter Handlungsdruck. Immerhin fordert die NRW-SPD in ihrem Programm schon seit 1987 das kommunale Ausländerwahlrecht. Geschehen ist indessen trotz absoluter SPD- Mehrheit bisher nichts. Zuletzt hatte Ministerpräsident Rau in seiner Regierungserklärung zwar verkündet, daß zur Kommunalwahl im Jahr 1994 „nach dem Willen der Landesregierung auch Mitbürgerinnen und Mitbürger wählen können, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben“, gleichzeitig aber den Termin der parlamentarischen Umsetzung offen gelassen. Weil die Sozis das wenig populäre Thema aus dem Landtagswahlkampf heraushalten wollten, war die Umsetzung seit 1987 immer wieder hinausgeschoben worden.

Insgeheim hoffen maßgebliche NRW-Sozialdemokraten auf das Bundesverfassungsgericht, das demnächst über Klagen gegen das Ausländerwahlrecht entscheiden wird. Sollte das höchste deutsche Gericht das Wahlrecht für verfassungswidrig erklären, bliebe nur eine Grundgesetzänderung, für die es keine Mehrheit gäbe. Sich auf diesem Wege des Themas zu entledigen, scheidet für die SPD durch den grünen Gesetzentwurf nun aus. Darüber freut sich selbst die NRW-CDU, die das Ausländerwahlrecht zwar strickt ablehnt und sich damit in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Volkes wähnt, aber frohlockt, daß damit Rau und die SPD gezwungen werden „Farbe zu bekennen“. Roland Appel von den Grünen wertete die Dreijahresfrist im NRW-Gesetzentwurf als „europäisches Signal“. Walter Jakobs