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Prozeß zu Stammheimer Mordvorwurf geplatzt

Köln (taz) — Die Frage, ob in einem Presseorgan unkommentiert und ohne Distanzierung von den „Morden von Stammheim“ die Rede sein darf, konnte am Mittwoch nicht geklärt werden. Vor dem Kölner Amtsgericht sollte deshalb eine Verhandlung gegen das „Angehörigen-Info“ stattfinden. In einer Stellungnahme der Angehörigen der politischen Gefangenen hatte es nach dem Anschlag auf Herrhausen darin geheißen, daß in dem sich verschärfenden Klima eine ähnliche Entwicklung befürchtet werden müsse wie die, die 1977 zu den Morden an den vier Gefangenen von Stammheim geführt habe. Die Bundesanwaltschaft sieht darin eine Verunglimpfung des Staates und hat die Staatsanwaltschaften zur strafrechtlichen Verfolgung angehalten.

Zum Prozeßtermin waren etwa hundert UnterstützerInnen erschienen, die schon vor Verhandlungsbeginn eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude veranstalteten, in deren Verlauf der Mordvorwurf auf Transparenten und in Sprechchören wiederholt wurde. Als alle Anwesenden in den Verhandlungsraum hinein wollten, erwies sich der als viel zu klein. Auch der Umzug in einen etwas größeren Verhandlungssaal änderte die Situation nur geringfügig. Zwar ließ es der Vorsitzende zu, daß sich ZuhörerInnen auch auf den Fußboden setzen konnten, aber die letzten zwanzig bis dreißig Interessierten, die noch vor der Tür warteten, wollte er auf keinen Fall mehr einlassen, obgleich noch Platz vorhanden war. In dem darauf entstehenden Tumult verkündete der Vorsitzende Richter plötzlich und ohne jede Absprache mit den Prozeßbeteiligten, daß die Sitzung auf unbestimmte Zeit vertagt würde. Die Angeklagten, ihre VerteidigerInnen und die BesucherInnen reagierten darauf empört: Das Kalkül des Gerichtes, auf diese Weise die öffentliche Unterstützung des Prozesses untergraben zu wollen, werde nicht hingenommen.

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