piwik no script img

Verfassungsrichter korrigieren erneut den Wahlvertrag

Karlsruhe/Wiesbaden (ap) — Zum zweiten Mal hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zugunsten kleiner Parteien in die Vorschriften zur ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl am 2. Dezember eingegriffen. Es erließ am Donnerstag die Einstweilige Anordnung, daß Kreiswahlvorschläge und Landeslisten ohne die im Wahlgesetz geforderte Zahl von Unterschriften eingereicht werden können. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu, damit bleibe „in der Hauptsache die Durchführung der Bundestagswahl gewährleistet“. Über die Zulassung von Parteien und politischen Vereinigungen wird der Bundeswahlausschuß am 26. Oktober im Reichstag entscheiden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen