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Studium ohne Tierversuche

Frankfurt (ap) — Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat einer Studentin der Humanmedizin das Recht auf ein Praktikum ohne Tierversuche zugestanden. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner, Eisenhart von Loeper, der gleichzeitig der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war, teilte am Mittwoch abend mit, die Universität Frankfurt müsse nach dem Urteil „dafür sorgen, daß die Studentin aufgrund einer Gewissensentscheidung an dieser oder einer anderen Universität Gelegenheit erhält, ihr Studium ohne den Zwang zur Beteiligung an Tierversuchen oder Tiertötungen abzuleisten“. Die Studentin habe ihr Physiologiepraktikum der Humanmedizin abgebrochen, weil der Hochschullehrer darauf beharrt habe, sie müsse an Versuchen mit Organpräparaten eines „dekapierten“ (geköpften) Frosches teilnehmen.

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